Lexikon -Satz mit dem nach Gebührenordnung der Ärzte erstattet wird
Übernommen werden die Kosten von rechtsgültigen Honorarvereinbarungen über Höchstsatz GOÄ bei Behandlungen im Rahmen medizinisch notwendiger Heilbehandlung:
Vor der Behandlung werden Honorarvereinbarungen abgeschlossen, die nur dann versichert sind, wenn keine Einschränkung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte im Vertrag vereinbart ist.